Forderungsausfall
Forderungsausfall gehört zum Forderungsmanagement und tritt im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit des Kunden ein. Vorausgesetzt Sie haben ein Mahnverfahren oder schon die Vollstreckung eingeleitet können Sie auch Ihre Forderung an ein entsprechendes Unternehmen abtreten und auf einem Teil der Forderungen verzichten oder Sie können, wenn abgeschlossen, Ihre Forderungsausfallversicherung in Anspruch nehmen.
Ist Ihre Forderung also gefährdet, muss eine Wertberichtigung der Fordeung vorgenommen werden. Es wird dabei zwischen der uneinbringlichen Forderung und der zweifelhaften Forderung unterschieden.
Die uneinbringliche Forderung tritt in den Fällen der erfolglosen Zwangsvollstreckung, Einstellung eines Konkruzverfahrenz mangels Masse oder dem Tod des Schuldners ein. Ist absehbar das eine Fordeung nicht augeglichen wird, beträgt der teilwert der Fordeung null.
Die zweifelhafte Forderung tritt ein, wenn an einem Stcihtag nicht feststeht, ob eine Forderung endgültig verloren ist. Es ist also nicht zu erkenn, ob zukünftig ein verlust entsteht. Auch hier muss eine Wertberichtigung der Forderung vorgenommen werden. Auch eine Bewertung der Forderung unter Breücksichtigung aller Risikofaktoren wie Mahnkosten, Anwaltskosten, Grerichtskosten ist dann vorzunehmen.


