Mahnverfahren
Das Mahnverfahren ermöglicht die Vollstreckung einer Geldforderung ohne Klageerhebung. Ein Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid wird vor einer Zwangsvollstreckung vom Kreditgeber bzw. Gläubiger versendet. Informationen zur Verjährung erhalten sie im Internet.
Das Mahnverfahren dient in Deutschland der vereinfachten Eintreibung von Geldforderungen. Mit einem Mahnverfahren kann auch ein in einigen Ländern (Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Brandenburg, Saarland, Hessen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein) eine erforderliche außergerichtliche Streitschlichtung umgangen werden. Aus diesen Gründen finden oft Mahnverfahren statt. Der Gläubiger übersendet dem Schuldner einen Mahnbescheid. Der Schuldner hat aber die Möglichkeit Widerspruch gegen das Mahnverfahren bzw. den Mahnbescheid einzulegen.


